Ablaufplan und Teilnahmebedingungen

Ablaufplan Teilnahmebedingungen 
Moped Rallye

Die Teilnahme an der Mofa-Rally ist nur nach vollständiger Bezahlung der Startgebühr gültig.
 

Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist nur bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter möglich.
Bei Nichtantritt oder kurzfristiger Absage durch den Teilnehmer erfolgt keine Rückzahlung.

 

 

 

Ablaufplan/Teilnahmebedingungen

 

1. Allgemeines

 

 1.1. Der angegebene Startzeitpunkt dient ausschließlich als Zeitangabe zum

Veranstaltungsbeginn sowie zur Freigabe der ausgeschilderten Strecke.

 

1.2. Die Veranstaltung ist als Orientierungsfahrt im Rahmen motorsporttouristischer

Aktivitäten eingestuft.

 

1.3. Es sind ausschließlich Einzelanmeldungen zulässig; Gruppenanmeldungen werden nicht

akzeptiert.

 

1.4. Die Streckenlänge beträgt ca. 115 km; die Route ist mittels Richtungspfeilen

ausgeschildert. Die Strecke ist nicht gesperrt; der Verkehr erfolgt im öffentlichen

Straßenverkehr.

 

1.5. Die Strecke ist in eigenem Tempo und unter Einhaltung de3r StVO zu befahren; die

hierfür benötigte Zeit obliegt der eigenverantwortlichen Entscheidung der Teilnehmenden.

 

2. Treffpunkt / Start 2.1. Ort: Parkplatz „Jux“.

 

2.2. Beginn der Streckenfreigabe: ab 10:00 Uhr.

 

2.3. Jeder Teilnehmer ist berechtigt, nach 10:00 Uhr den individuellen Startzeitpunkt

eigenverantwortlich zu wählen.

 

3. Startabwicklung 

 

3.1. Am Start wird ein geregelter Einzelstart eingerichtet, um geschlossene

Gruppenausfahrten auf der Fahrbahn zu verhindern.

 

3.2. Zweck der Maßnahme: Vermeidung von Verkehrsgefährdungen und Gewährleistung der

Verkehrssicherheit.

 

4. Teilnahmevoraussetzungen und Fahrzeugbetrieb 

 

4.1. Es wird nicht im Verband gefahren; die Teilnahme erfolgt ausschließlich einzeln.

 

4.2. Jedes eingesetzte Fahrzeug muss mit einer Fahrperson besetzt sein.

 

4.3. Fahrzeuge müssen für den Straßenverkehr zugelassen und versichert sein und den

Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in allen Punkten entsprechen sind nicht

zugelassen.

 

4.4. Die Teilnehmenden verpflichten sich zur uneingeschränkten Einhaltung der StVO sowie

sonstiger einschlägiger verkehrsrechtlicher Vorschriften.

 

4.5 Das Tragen eines EU konformen Sturzhelms ist während der fahrt absolute Pflicht.

 

4.6 Jeder Teilnehmer startet auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt vor während

oder nach der Veranstaltung keine Haftung. Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass

er entsprechend Haftpflicht und Unfallversichert ist.

 

5. Streckenführung und Kontrollpunkte 

 

5.1. Die Strecke ist entsprechend ausgeschildert.

 

5.2. Auf der Strecke sind vier Stempelstellen eingerichtet.

 

5.3. Vor Veranstaltungsbeginn erhält jede Teilnehmende eine persönliche Fahrerkarte; diese

ist an den Stempelstellen selbstständig zu stempeln.

 

6. Zielankunft und Auswertung

 

6.1. Nach Rückkehr zur Veranstaltungsendstelle kann die

vollständig abgestempelte Fahrerkarte abgegeben werden.

 

6.2. Die Abgabe der Fahrerkarte berechtigt zur Teilnahme an einer Pokalverlosung.

 

6.3. Es werden keine wettbewerbsbezogenen Zeit- oder Ranglistenpreise vergeben; die

Veranstaltung hat keinen Renncharakter.

 

7. Haftung und sonstige Hinweise 

 

7.1. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung; die

Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

7.2. Die Einhaltung aller behördlichen Auflagen sowie der Weisungen des Ordner- und

Sicherungspersonals ist verbindlich.

 

8. Fahrerbesprechung und Verhaltenspflichten 

 

8.1. Vor 10:00 Uhr findet eine verbindliche

Fahrerbesprechung auf dem Parkplatz „Jux“ statt; dort werden Strecke, Ablauf und

Verhaltensregeln erläutert.

 

8.2. Eigenverantwortung: Der Veranstalter (MSC Spiegelberg-Jux) stellt die organisatorischen

Voraussetzungen; alle Teilnehmenden haben rücksichtsvoll und freundlich zu handeln. Ziel ist

die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs zum Schutz von Fahrern, Zuschauern,

Verkehrsteilnehmern, Anwohnern und Veranstalter.

 

9. Schlussbestimmungen

 

9.1. Änderungen des Ablaufs oder der Auflagen bleiben vorbehalten;

darüber wird rechtzeitig informiert.

 

9.2. Mit der Teilnahme erkennen die Teilnehmenden diesen Ablaufplan und die damit

verbundenen Auflagen an.

 

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